Gebührenrechner 2021 (ab 01.07.2021)

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Mit Hilfe des Gebührenrechners können Sie die voraussichtlichen Kosten eines DIS-Schiedsverfahrens berechnen.

Dem Gebührenrechner liegen Artikel 32 (i) und (iv) der 2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung in der Fassung vom 1. März 2018 („2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung“) sowie die Kostenordnung in Anlage 2 der 2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung („Kostenordnung“) zugrunde.

Bitte beachten Sie die Änderungen der Anlage 2 der 2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung, gültig ab 1. Juli 2021 (Ziffer 3, 4  und 7).

  • die voraussichtlichen Honorare der Schiedsrichter nach Artikel 32 (i) der 2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung und Ziffer 2 der Kostenordnung (ohne Umsatzsteuer gemäß Ziffer 6.1 der Kostenordnung) sowie
  • die voraussichtlichen Bearbeitungsgebühren der DIS nach Artikel 32 (iv) der 2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung und Ziffer 3 der Kostenordnung (ohne Umsatzsteuer gemäß Ziffer 6.3 der Kostenordnung).
  • Der Gebührenrechner berechnet alle Beträge in EUR.

  • die Auslagen der Schiedsrichter gemäß Artikel 32 (i) der 2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung und Ziffer 5 der Kostenordnung,  
  • die Honorare und Auslagen vom Schiedsgericht bestellter Sachverständiger gemäß Artikel 32 (ii) der 2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung,
  • die den Parteien im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren anfallenden angemessenen Aufwendungen und Auslagen gemäß Artikel 32 (iii) der 2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung sowie 
  • die etwaig auf die Honorare der Schiedsrichter oder die Bearbeitungsgebühren der DIS anfallende Umsatzsteuer.

  • Zur Berechnung der voraussichtlichen Kosten des Schiedsverfahrens geben Sie bitte den Streitwert der Schiedsklage und einer eventuellen Widerklage und/oder Klage gegen eine zusätzliche Partei ein.
  • Geben Sie anschließend die genaue Anzahl der Parteien an: sind an einem Verfahren mehr als zwei Parteien beteiligt, wird im Gebührenrechner der jeweilige Gesamtbetrag der Honorare der Schiedsrichter und Bearbeitungsgebühren der DIS angezeigt, ohne nach dem Grundbetrag gemäß Ziffern 2.1 und 3.1 beziehungsweise 2.2 und 3.2 der Kostenordnung und dem Betrag für die Erhöhung für weitere Parteien gemäß Ziffern 2.4 und 3.4 der Kostenordnung zu unterscheiden.
  • Wählen sie die Anzahl der Schiedsrichter (Schiedsgericht mit drei Schiedsrichtern oder Einzelschiedsrichter) aus.
  • Anschließend wählen Sie aus, ob es sich um ein IHK-Schiedsverfahren handelt oder nicht.
  • Die Berechnung wird automatisch ausgeführt, wenn die erforderlichen Informationen (mindestens der Streitwert der Schiedsklage und die Anzahl der Parteien) eingegeben werden.

  • Für Verfahren von 1. März 2018 bis zum 30. Juni 2021 gilt folgender Gebührenrechner.

  • Für Verfahren von 1. März 2016 bis zum 28. Februar 2018 gilt folgender Gebührenrechner.
  • Für Verfahren von 1. April 2014 bis zum 29. Februar 2016 gilt folgender Gebührenrechner.
Die Berechnung des Gebührenrechners ist nicht verbindlich, sondern lediglich ein Hilfsmittel für die Beteiligten eines DIS-Schiedsverfahrens.

Stand 07/2021

*Betrifft Schiedsverfahren, die gemäß der Schiedsordnung einer der bundesweit 21 IHKs eingeleitet werden, die mit der DIS eine Kooperationsvereinbarung unterhalten, nach der die DIS solche Schiedsverfahren administriert. Besteht eine entsprechende Kooperation, ist dies in der jeweiligen IHK-Schiedsgerichtsordnung vermerkt.

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