Gesetze&Abkommen

... Französisch PDF - 63,9 KB Castellano - Spanisch PDF - 70,3 KB Русский - Russisch PDF - 282,8 KB 汉语 [漢語] - Chinesisch PDF - 355,7 KB New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (1958) Die englischen Versionen finden Sie hier . Deutsch – German PDF - 37,2 KB Français - Französisch PDF - 23,2 KB Castellano - Spanisch PDF - 23,2 KB Русский - Russisch PDF - 195,4 KB Europäisches Ü

FAQ

... Deutschland ist auch Vertragspartei des New Yorker Übereinkommens von 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen (New Yorker Übereinkommen); das Europäische Übereinkommen von 1961 über internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit (Genfer Konvention); Übereinkommen von 1965 über die Beilegung von ... werden. Die beiden grundlegenden Maßnahmen, die im Ü

Verfahren der alternativen Streitbeilegung (ADR) i...

... des streitgegenständlichen Rechtsgebiets besteht. Weltweit vollstreckbare Entscheidungen Schiedssprüche sind weltweit nach dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vollstreckbar. Erfahren Sie mehr über Schiedsverfahren Mediation Schnell ...

Schiedsverfahren

... Oberlandesgericht vollstreckbar. International sind Schiedssprüche, anders als die Urteile staatlicher Gerichte, mit Hilfe des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958 fast weltweit vollstreckbar. Ausgestaltung des ... Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut festhalten. Schiedssprüche können in Deutschland und im Ausland vollstreckt werden. Das New Yorker Ü

Ablauf eines Schiedsverfahrens

... an die Parteien des Schiedsverfahrens. Diese Übermittlung nimmt die DIS vor. International über staatliche Gerichte vollstreckbar (New Yorker Übereinkommen 1958) Keine Berufung möglich (nur wenige Aufhebungsgründe) Alle öffnen schließen Mehr lesen über Schiedsverfahren

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