Schiedsverfahren

Schiedsgerichtsbarkeit

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Ein Schiedsverfahren (auch Schiedsgerichtsverfahren oder schiedsgerichtliches Verfahren) ist ein alternatives Streitbeilegungsverfahren zu einem staatlichen Gerichtsverfahren. Es gilt als die effektivste Methode zur Beilegung nationaler und internationaler Handelsstreitigkeiten. Es basiert auf der Autonomie der Parteien und kann an deren Bedürfnisse flexibel angepasst werden. Unternehmen und Konfliktparteien jeder Größe und aus allen Wirtschaftszweigen können ihre Streitigkeit an die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) zur Durchführung von Schiedsverfahren verweisen, wenn sie dies wirksam vereinbart haben. Die DIS empfiehlt die Verwendung ihrer DIS Musterklausel zur wirksamen Vereinbarung eines DIS-Schiedsverfahrens.

Die 2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung ist in Deutsch und Englisch als Originalfassung verfügbar. Sie ist aber auch in andere Sprachen übersetzt, damit sie sowohl für nationale als auch viele internationale Parteien und Schiedsrichter verwendbar ist.

Die DIS verwaltet durchschnittlich 250 laufende Schiedsverfahren und hat in ihrer über hundertjährigen Geschichte tausende von Schiedsverfahren erfolgreich administriert.

Schiedsgerichte sind eine nicht öffentliche und wesentlich flexiblere Alternative zu staatlichen Gerichten. Die Parteien können eine rechtsverbindliche und rechtlich durchsetzbare Entscheidung in einer einzigen Instanz herbeiführen. Sie können darüber hinaus von ihnen selbst gewählte Experten mit Branchenkenntnis als „Richter“ einsetzen. Vor allem komplexe Streitfälle können so fachkundig und rechtsverbindlich in nur einer Instanz entschieden werden. Die Kosten eines Schiedsverfahrens sind häufig geringer als ein entsprechendes mehrinstanzliches Verfahren vor den staatlichen Gerichten. Die mündliche Verhandlung in einem Schiedsverfahren ist nicht öffentlich, sondern findet in einem geschützten Raum statt. Das Schiedsverfahren ist flexibler als ein Verfahren vor staatlichen Gerichten, und die Parteien können das Verfahren vor dem Schiedsgericht auf ihre Bedürfnisse zuschneiden. Schiedssprüche sind in Deutschland nach einer Vollstreckbarkeitserklärung durch das zuständige Oberlandesgericht vollstreckbar. International sind Schiedssprüche, anders als die Urteile staatlicher Gerichte, mit Hilfe des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958 fast weltweit vollstreckbar.

Für viele Unternehmen und andere Konfliktparteien ist ein Schiedsverfahren die ultima ratio. Da es wertvolle Ressourcen bindet, ist eine gütliche Beilegung der Streitigkeit auch noch nach Einleitung eines Schiedsverfahrens erstrebenswert. Das Schiedsverfahren bietet wegen seiner Flexibilität zahlreiche Möglichkeiten, die Streitigkeit auch nach seiner Einleitung einvernehmlich beizulegen und dadurch den Weg für eine weitere Zusammenarbeit mit dem Geschäftspartner zu ebnen. Wenn dies nicht gelingt, entscheidet das von den Parteien eingesetzte Schiedsgericht über die Streitigkeit abschließend mit einer vollstreckbaren Entscheidung (Schiedsspruch). Eine Aufhebung von Schiedssprüchen ist im Wesentlichen nur dann möglich, wenn schwerwiegende Verfahrensfehler vorliegen. Durch die Wahl eines institutionellen Schiedsverfahrens, bei dem eine auf Schiedsverfahren spezialisierte Institution über die Einhaltung der Verfahrensregeln wacht, kann auch dieses Risiko signifikant reduziert werden.

Wenn die Parteien ein Schiedsverfahren durchführen wollen, müssen sie sich darauf in einer Schiedsvereinbarung einigen. Die Vertragspartner können bereits bei Vertragsschluss eine Schiedsklausel vereinbaren. Eine Schiedsvereinbarung kann zwar auch nach Entstehung eines Konflikts getroffen werden, jedoch gelingt zu diesem Zeitpunkt in der Praxis nur noch selten eine Einigung. Dann steht den Parteien für ihre Streitigkeit nur der Rechtsweg vor den staatlichen Gerichten offen.

Durch die Wahl der Schiedsgerichtsordnung einer anerkannten Schiedsinstitution mit langjähriger Tradition profitieren die Parteien vom Fachwissen und Erfahrungsschatz der Institution. Durch regelmäßige Überarbeitung wird die Schiedsgerichtsordnung den nationalen und internationalen Entwicklungen in der Prozessführung angepasst. Die DIS stellt kostenfrei eine Musterklausel zur Verfügung, die bei Vertragsverhandlungen verwendet werden kann und die die Durchführung eines Schiedsverfahrens nach der DIS-Schiedsgerichtsordnung sicherstellt.

Vorteile des DIS-Schiedsverfahrens

Das DIS-Schiedsverfahren bietet viele Vorteile:

  • In einem DIS-Schiedsverfahren wird ein hohes Maß an Vertraulichkeit gewährleistet. Die Schiedsverhandlung ist nicht öffentlich. Darüber hinaus kann die Vertraulichkeit des Verfahrens gesondert vereinbart werden. Dies gilt auch für Schiedssprüche.
  • Die Parteien können die Schiedsrichter frei wählen, solange sie unparteiisch und unabhängig sind. Schiedsrichter können unterschiedliche berufliche Hintergründe und Nationalitäten haben. Dies garantiert die fachliche und persönliche Kompetenz der Schiedsrichter. Die DIS kann auf Anfrage Anregungen für die Schiedsrichterauswahl geben.
  • Das DIS-Schiedsverfahren ist flexibler und weniger formell als ein Gerichtsverfahren. Die Parteien können entscheiden, an welchem Ort und in welcher Sprache ein Schiedsverfahren stattfinden soll. Auch das anwendbare Recht sowie die Anzahl und Nationalität der Schiedsrichter sind frei wählbar.
  • DIS-Schiedsverfahren sind in der Regel kürzer als staatliche Gerichtsverfahren, insbesondere weil das Schiedsverfahren nur in einer Instanz geführt wird. Die Verfahren bei der DIS dauern durchschnittlich zwölf Monate. Durch die kürzere Verfahrensdauer können Kosten eingespart werden.
  • Die Parteien können sich für ein beschleunigtes Schiedsverfahren oder Maßnahmen zur Steigerung der Verfahrenseffizienz entscheiden.
  • Es stehen den Parteien Ergänzende Regeln für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten zur Verfügung.
  • Nach Einleitung des DIS-Schiedsverfahrens können die Parteien eine andere alternative Streitbeilegungsmethode wählen und den in diesem Verfahren getroffenen Vergleich in Form eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut festhalten.
  • Schiedssprüche können in Deutschland und im Ausland vollstreckt werden. Das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958 macht die Vollstreckung von Schiedssprüchen in vielen Ländern einfacher als die Vollstreckung von Entscheidungen staatlicher Gerichte.
  • Die DIS bietet einen neutralen administrativen Rahmen und gewährleistet die Einhaltung der DIS-Schiedsgerichtsordnung und etwaiger weiterer von den Parteien vereinbarter Verfahrensregeln.

2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung

Die 2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung bietet ein gut strukturiertes Verfahren und einen institutionellen Rahmen, um sicherzustellen, dass Schiedsverfahren mit Integrität, Effizienz und Fairness durchgeführt werden. Unsere neue Schiedsgerichtsordnung trat am 1. März 2018 in Kraft und ist aktuell in fünf Sprachen verfügbar.

Die 2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung enthält einige innovative Elemente, wie z.B. Anregungen zur effizienteren Durchführung von Schiedsverfahren und der frühzeitigen Streitbeilegung. Sie ermöglicht, eine Vergleichsvereinbarung, die sich aus einer Mediation oder einem anderen alternativen Streitbeilegungsverfahren ergibt, in Form eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut festzuhalten.

Vor allem bietet die 2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung einen soliden Verfahrensrahmen, der den Parteien die notwendige Flexibilität einräumt, das Verfahren an ihre besonderen Bedürfnisse anzupassen. Das Schiedsgericht und die Parteien können gemeinsam über Maßnahmen zur Steigerung der Verfahrenseffizienz entscheiden oder vereinbaren, ein beschleunigtes Verfahren zu nutzen. Die 2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung sieht eine frühzeitige Verfahrenskonferenz mit den Parteien vor, die dazu führen soll, die spezifische Streitigkeit zeit- und kosteneffizient beizulegen oder zu entscheiden.

Die 2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung hat mehrere Besonderheiten, die sie von anderen institutionellen Regeln unterscheidet.

  • Förderung der einvernehmlichen Streitbeilegung. Gegenüber den Regeln anderer Institutionen setzt die DIS-Schiedsgerichtsordnung einen besonderen Akzent, im Sinne der Tradition der deutschen Handelsschiedsgerichtsbarkeit, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen.
  • Konfliktmanager. Die DIS-Schiedsgerichtsordnung sieht die Möglichkeit vor, einen Konfliktmanager nach der Konfliktmanagementordnung vor oder nach Beginn des Schiedsverfahrens einzusetzen. Er unterstützt die Parteien darin, den für den konkreten Konflikt am besten geeigneten Streitbeilegungsmechanismus zu identifizieren.
  • Verfahrensflexibilität. Im Laufe des Schiedsverfahrens können die Parteien wählen, ob sie ein anderes alternatives DIS-Streitbeilegungsverfahren in Anspruch nehmen wollen. Einen in diesem Verfahren getroffenen Vergleich können die Parteien in Form eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut festhalten.
  • Verfahrenseffizienz und –beschleunigung. Die DIS-Schiedsgerichtsordnung enthält zahlreiche Bestimmungen, das Verfahren zu beschleunigen und bietet Instrumente, um eine möglichst kostengünstige und rasche Lösung der Streitigkeit zwischen den Parteien herbeizuführen, ohne dabei die für die Schiedsgerichtsbarkeit charakteristische Qualität der Entscheidungen einzubüßen. Diese Instrumente und Maßnahmen gewährleisten unter anderem eine schnelle Konstituierung eines Dreierschiedsgerichts, den verstärkten Einsatz von Einzelschiedsrichtern, eine frühe Einreichung der Klageantwort mit etwaiger Widerklage, fortlaufendes Verfahrensmanagement mit verpflichtender Erörterung der Verfahrensgestaltung, Anreize zur effizienten Verfahrensführung aller Beteiligten durch Kosten- und Vergütungsregelungen.
  • Lösung für komplexe Streitigkeiten. Die wachsende Komplexität von Geschäfts- und Vertragsbeziehungen bedeutet auch eine zunehmende Anzahl von Streitigkeiten zwischen mehr als zwei Parteien oder aus mehr als einem Vertrag. Leitgedanke der Vorschriften für Mehrvertragsverfahren, Mehrparteienverfahren und Einbeziehung zusätzlicher Parteien ist, dass der übereinstimmende Parteiwille für die Zulässigkeit von Verfahrensverbindung maßgeblich sein muss. Da in der Praxis häufig keine ausdrückliche Vereinbarung vorliegt, wird das Schiedsgericht im Einzelfall anhand der anwendbaren Auslegungskriterien Existenz und Umfang einer entsprechenden Vereinbarung prüfen. Wichtig ist, dass keine prima-facie Prüfung, wie sie andere Institutionen kennen, durch die DIS erfolgt.
  • Transparenz und Verfahrensintegrität. Innerhalb des DIS-Rats für Schiedsgerichtsbarkeit werden mit jeweils drei Personen besetzte Ausschüsse für die Verfahrensbetreuung gebildet, damit dieselben Personen während der gesamten Dauer eines Verfahrens für alle das Verfahren betreffenden Entscheidungen zuständig sind. Dazu gehören Entscheidungen über den Antrag auf Entscheidung durch einen Einzelschiedsrichter, Ablehnung und Amtsenthebung eines Schiedsrichters, Honorarfestsetzung bei vorzeitiger Verfahrensbeendigung und Entscheidung über Honorarerhöhung wegen besonderer Komplexität des Verfahrens, Überprüfung von Entscheidungen des Schiedsgerichts zum Streitwert und Herabsetzung des Honorars bei verzögertem Erlass des Schiedsspruchs.

Ein beschleunigtes Schiedsverfahren wird in einem verkürzten Zeitrahmen und zu reduzierten Kosten durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren der DIS erlässt das Schiedsgericht sechs Monate nach Abschluss der Verfahrenskonferenz einen Schiedsspruch. Darüber hinaus muss das Schiedsgericht bei der Festlegung des Verfahrens jederzeit das Interesse der Parteien an der Beschleunigung des Verfahrens berücksichtigen. Ein von der DIS verwaltetes beschleunigtes Schiedsverfahren setzt die Vereinbarung der Parteien voraus, ihre Streitigkeiten gemäß Anlage 4 der DIS-Schiedsgerichtsordnung beizulegen. Diese Vereinbarung kann z.B. eine Klausel in einem Geschäftsvertrag sein. Die Parteien können sich aber auch zu einem späteren Zeitpunkt, insbesondere im Rahmen der Verfahrenskonferenz, auf ein beschleunigtes Verfahren einigen.

Die 2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung sieht keine automatische Anwendung eines beschleunigten Verfahrens bis zu einem bestimmten Streitwert vor. Stattdessen gibt sie der Parteiautonomie den Vorrang, sich über das beschleunigte Verfahren durch eine entsprechende Schiedsklausel oder durch eine Vereinbarung im Rahmen der Verfahrenskonferenz zu einigen. Daher gelten die Regeln nur dann, wenn sich die Parteien auf ihre Anwendung geeinigt haben.

Beschleunigte Verfahren können durch Dreierschiedsgerichte und Einzelschiedsrichter geführt werden.

Die DIS-Musterklausel für beschleunigte Schiedsverfahren finden Sie hier.

Die Parteien können sich auf die ergänzende Regeln für gesellschaftliche Streitigkeiten (Anlage 5 zur 2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung) einigen. Die 2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung bleibt auf Verfahren anwendbar, die im Rahmen der Zusatzregeln für Gesellschaftsstreitigkeiten durchgeführt werden, soweit diese keine spezifischeren Bestimmungen enthalten.

Die DIS-ERGeS wurden für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten entwickelt, und zwar speziell für Beschlussmängelstreitigkeiten sowie strukturell ähnliche Streitigkeiten, wie die Auflösungs- oder Nichtigkeitsklage. Dies sind Streitigkeiten, die zwischen Gesellschaftern untereinander oder zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft aufgrund oder im Zusammenhang mit Gesellschaftsverträgen entstehen.

Die DIS-ERGeS eignen sich besonders für die GmbH, können aber auch bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Personengesellschaften eingesetzt werden.

Die DIS empfiehlt allen Parteien, die auf die Zusatzregeln verweisen wollen, die DIS-Musterklausel in die Satzung der Gesellschaft aufzunehmen.

Eines der effizientesten Mittel zur Reduzierung von Zeit und Kosten ist die frühzeitige Beilegung von Streitigkeiten. Dies kann vor allem dadurch geschehen, von Anfang an das für den konkreten Streitfall geeignetste Streitbeilegungsverfahren zu wählen, auch wenn sich die Konfliktparteien bereits auf ein Schiedsverfahren geeinigt haben.

Gemäß der DIS-Konfliktmanagementordnung kann die DIS einen Konfliktmanager ernennen, der die Parteien bei der Auswahl des für ihre Streitigkeit am besten geeigneten Streitbeilegungsverfahrens berät und unterstützt.

Die DIS bietet seit 2010 Dispute Management Rules an. Im Jahr 2018 wurden diese Regeln gestrafft und in Anlage 6 der 2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung aufgenommen.

Die DIS empfiehlt allen Parteien, die auf die Konfliktmanagementordnung verweisen wollen, die DIS-Musterklausel in den Vertrag aufzunehmen.

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