Nach dem Austritt von UK aus der EU (Brexit) ist ab 1. Januar 2021 UK nach dem Heiligabend
abschließend verhandelten Vertrag datenschutzrechtlich für weitere maximal sechs Monate zu
behandeln wie bisher. Damit sind Übermittlungen in das Vereinigte Königreich vorerst weiterhin unter
den bisherigen Voraussetzungen möglich. Nun bleibt abzuwarten, ob die EU-Kommission bis zum
Ablauf der Frist eine Angemessenheitsentscheidung über das Datenschutzniveau in Großbritannien
fasst.