Mediation

Schiedsgerichtsbarkeit

Kontakt

Im Rahmen einer Mediation wirken die Konfliktparteien aktiv und verantwortungsvoll an der auf ihren jeweiligen Interessen beruhenden Lösung ihres Konflikts mit. Der Mediator, der von oder seitens der DIS für die Parteien ernannt wird, ist als neutraler Dritter ausschließlich für das Verfahren zuständig. Er schlägt den Parteien Verfahrensoptionen vor und arbeitet darauf hin, den Parteien zu einer einvernehmlichen zufriedenstellende Lösung des Streitfalls zu verhelfen.

Die Parteien können die Mediation bereits bei Abschluss eines Vertrages als Streitbeilegungsmethode vereinbaren, indem sie eine Mediationsvereinbarung in den Vertrag aufnehmen.

Die Parteien können sich aber auch auf eine Mediation einigen, nachdem bereits ein Konflikt entstanden ist.

Vorteile der Mediation

Die Mediation bietet zahlreiche Vorteile:

  • Eine vertrauliche, schnelle, flexible und kosteneffiziente Streitbeilegungsmethode für Konfliktparteien, die ihre Streitigkeiten gütlich beilegen wollen.
  • Die Mediation bietet eine für die Parteien stark kontrollierbare Streitbeilegung, da die Parteien die Entscheidungsbefugnis über das gesamte Verfahren bewahren.
  • Die Mediation ermöglicht den Parteien, ihre Konflikte zu lösen, ohne ihre Geschäftsbeziehungen nachhaltig zu beeinträchtigen. Die Parteien arbeiten nach einer erfolgreichen Mediation in der Regel weiterhin zusammen.
  • Eine erfolgreiche Mediation mündet in der Regel in einer Vereinbarung der Parteien, die dann für sie privatrechtlich bindend ist.
  • Eine Vereinbarung kann auch in Form eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut festgehalten werden, wenn die Mediation mit einem Schiedsverfahren verknüpft wird.
  • Im Falle, dass die Parteien keine einvernehmliche Einigung erzielen, haben sie weiterhin die Möglichkeit, die Streitigkeit in einem Schieds- oder Gerichtsverfahren entscheiden zu lassen.

Das DIS-Mediationsverfahren

Die DIS bietet seit 2010 die DIS-Mediationsordnung für die Wirtschaft an.

Für den Beginn einer Mediation nach der DIS-Mediationsordnung hat die Partei, die das Mediationsverfahren einleiten möchte, einen schriftlichen Antrag an die andere Partei zu richten. Der Antrag muss die Namen und Kontaktdaten der Parteien sowie etwaige Verfahrensbevollmächtigte enthalten. Sie muss ebenso eine kurze Zusammenfassung des Konflikts sowie der Tatsachen und Umstände darlegen, die den Konflikt verursacht haben. Außerdem sind die geltend zu machenden Ansprüche zu nennen sowie, wenn möglich, der Streitwert.

Das Verfahren beginnt, sobald die DIS-Hauptgeschäftsstelle die Kopie des Antrags mit den erforderlichen Unterlagen und die DIS-Verfahrensgebühr erhalten hat.

Die Parteien können einen Mediator frei wählen und benennen. Benennen die Parteien nicht innerhalb eines Monats einen Mediator, so benennt ihn der DIS-Ernennungsausschuss auf Antrag mindestens einer Partei. Die DIS gibt auf Anfrage auch Anregung für die Benennung eines Mediators.

Nach der Annahmeerklärung durch den Mediator wird die Fall-Akte an ihn übermittelt. Der Mediator bespricht gemeinsam mit den Parteien die Verfahrensweise, um bei der Erzielung einer einvernehmlichen Einigung zu unterstützen. Er greift selbst jedoch nicht mit eigenen Lösungsvorschlägen in das Verfahren ein.

Das Mediationsverfahren wird beendet, wenn

  • die Parteien eine Einigung erzielt haben,
  • eine Partei es für beendet erklärt, sofern zuvor mindestens eine Mediationssitzung oder innerhalb von zwei Monaten ab Bestellung des Mediators keine Mediationssitzung stattgefunden hat,
  • die Benennung des Mediators nicht fristgemäß erfolgt und keine Partei die Benennung eines Mediators durch die DIS beantragt,
  • der Mediator die Mediation durch schriftliche Erklärung gegenüber den Parteien für beendet erklärt oder
  • die Mediation nach Beginn über einen Zeitraum von drei Monaten nicht betrieben wird.

Kosten der Mediation

Die Kosten der Mediation richten sich nach der Kostentabelle für DIS-Mediationsverfahren.

Danach beträgt die DIS-Verfahrensgebühr 250 €. Die Gebühr für die Benennung eines Mediators durch die DIS beträgt ebenfalls 250 €. Das Stundenhonorar eines Mediators beträgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, 300 €. Die Gebühren und Honorare gelten gegebenenfalls zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Wichtiger Hinweis: Veralteter Webbrowser INTERNET EXPLORER

Die DIS-Webseite wird nicht vollständig durch den veralteten INTERNET EXPLORER unterstützt, für den es keine Sicherheitsupdates mehr gibt. Einige wichtige Funktionen der Webseite stehen Ihnen mit dem INTERNET EXPLORER nicht (z.B. Gebührenrechner, Mitgliederzugang) oder nur sehr eingeschränkt (z.B. Veranstaltungsbereich) zur Verfügung.
Um die DIS-Webseite vollständig nutzen zu können, wechseln Sie bitte auf einen aktuellen Webbrowser wie z.B. Chrome, Edge, Firefox oder Safari.