Die Wurzeln der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit reichen bis ins Jahr 1920
zurück,
als der Deutsche Ausschuss für das Schiedsgerichtswesen e.V. (DAS) in Berlin gegründet wurde.
Die DIS in ihrer heutigen Form ist das Ergebnis des Zusammenschlusses zwischen dem Deutschen
Ausschuss
für das Schiedsgerichtswesen e.V. (DAS) und dem Deutschen Institut für Schiedsgerichtswesen
(DIS) im Jahr 1992.
Die DIS hat die Hauptaufgaben ihrer Vorgänger übernommen.
2008 wurde das Deutsche Sportschiedsgericht gegründet, das bei der DIS angesiedelt ist.
Die Idee zur Einrichtung eines unabhängigen Schiedsgerichts für sportliche Angelegenheiten
war eine gemeinsame Initiative der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) und der DIS.
Heute ist die DIS mit 100 Jahren Erfahrung die führende Institution für Schiedsgerichtsbarkeit
und
alternative Streitbeilegung bei nationalen und internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten in
Deutschland.
Sie bietet anerkannte Regelwerke für Schiedsverfahren und für viele weitere Arten der
alternativen Streitbeilegung.