Das Gesetz zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts soll dieses Rechtsgebiet an die Bedürfnisse der heutigen Zeit anpassen, seine Leistungsfähigkeit erhöhen und die Attraktivität Deutschlands als Schiedsstandort stärken. Die DIS beteiligt sich aktiv am Gesetzgebungsverfahren und hat sowohl das Eckpunktepapier 2023 als auch den Referentenentwurf 2024 konstruktiv mit Stellungnahmen begleitet.
Die DIS begrüßt es, das bewährte deutsche Schiedsverfahrensrecht im Wege einer kleinen Reform zu modernisieren. Eine solche Reform kann nicht nur das deutsche Schiedsverfahrensrecht weiter verbessern, sondern gibt auch Gelegenheit, die internationale Aufmerksamkeit stärker auf den Schiedsstandort Deutschland zu lenken. Sie ist daher ein wichtiger Baustein in einer Gesamtstrategie zur Förderung des Schiedsstandorts.
Nachdem das Gesetzgebungsvorhaben mit dem Ende der 20. Legislaturperiode bedauerlicherweise der Diskontinuität anheimgefallen ist (letzter Stand in DIP, dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien des Deutschen Bundestags), hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 27. Januar 2026 das Verfahren wieder aufgenommen.
Der Rechtsausschuss hat sich am Mittwoch, 4. Dezember 2024, in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts (BT-Drucks. 20/13257) befasst.
Zeit: Mittwoch, 4. Dezember 2024, 13 bis 15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600
Eine Zusammenfassung einschließlich aller Stellungnahmen der Sachverständigen und einer Videoaufzeichnung der Anhörung findet sich auf den Seiten des Bundestags.