Das ausgefeilteste rechtliche Argument im Schiedsverfahren bringt mich dem Ziel, einen für meine Mandantschaft günstigen Schiedsspruch zu erwirken, nicht näher, wenn ich die wesentlichen streitigen Tatsachen nicht zur Überzeugung des Schiedsgerichts vortragen und beweisen kann.
Noch mehr als in der staatlichen Gerichtsbarkeit, die es Parteien unter bestimmten Umständen auch in der Berufungsinstanz noch ermöglicht, erhebliche Tatsachen nachzuschieben, gilt naturgemäß im Schiedsverfahren, dass dies in der (einzigen) Tatsacheninstanz gelingen muss. Schließlich sind die Möglichkeiten, die Beweiserhebung und die hierauf beruhenden Tatsachenfeststellungen des Schiedsgerichts im Schiedsspruch im Rahmen von Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren zu rügen, sehr begrenzt.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für die ProzessanwältInnen, im Schiedsverfahren Beweisangebote zu unterbreiten. Das strikte Korsett der ZPO gilt nicht, dies ermöglicht Flexibilität. Zugleich ordnen Schiedsgerichte häufg – in unterschiedlichem Umfang – die Herausgabe und Vorlage von potenziell erheblichen Dokumenten an. Wir möchten mehr aus der Praxisperspektive erfahren und mit Euch diskutieren:
Welche best Practices gelten für schriftsätzliche Beweisangebote? Was biete ich an und in welcher Form? Wie detailliert sollten etwaige schriftliche Zeugenaussagen sein, und wie stelle ich die Weichen dafür, dass das Schiedsgericht komplexe technische Sachverständigengutachten im Interesse der von mit vertretenen Partei würdigt?
Dies möchten wir im Gespräch von Schiedsrichter und Parteivertreterin diskutieren und freuen uns, für dieses Thema zwei überaus geeignete und erfahrene VertreterInnen gewonnen zu haben, die aus ihrer eigenen Praxis berichten und zum offenen Austausch bereitstehen werden:
Luca Thönes ist Senior Disputes Executive (Associate) bei Clyde & Co und berät vorwiegend als Parteivertreterin in Schiedsverfahren. Dabei ist Sie, etwa in den Bereichen Energy & Construction, regelmäßig mit tatsächlich hochkomplexen Sachverhalten befasst und sieht sich mit der Aufgabe konfrontiert, diese akkurat und für das Schiedsgericht verständlich aufzubereiten.
Wolfram Buchwitz ist ordentlicher Professor an der Universität Würzburg und befasst sich in seiner Forschung unter anderem mit dem Schiedsverfahrensrecht. Daneben ist er regelmäßig als Schiedsrichter tätig. Vor seinem Wechsel in die Wissenschaft war er mehrere Jahre als Rechtsanwalt im Bereich Litigation/Arbitration einer führenden internationalen Kanzlei tätig.
DIS40 Nord: Praxisdialog Tatsachenvortrag und Beweisangebote
Datum: Donnerstag, 18. April 2024, 19:00 Uhr (Anmeldung ab 18:45)
Ort: Gleiss Lutz, Götz-Palais, Neuer Wall 86, 20354 Hamburg
Anmeldung
Bitte meldet Euch bis Dienstag, 16.04.2024 hier an.
Wir danken Wolfram und Luca herzlich für ihre Zeit und Gleiss Lutz Hamburg für die Ausrichtung des Abends.