Die DIS hat gemeinsam mit 15 weiteren führenden Schiedsgerichtsinstitutionen eine Stellungnahme zum Entwurf der Leitlinien der Europäischen Kommission für Hochrisiko-KI-Systeme unter der EU-KI-Verordnung eingereicht. Darin sprechen sich die Unterzeichner dafür aus, in den Leitlinien klarzustellen, dass Schiedsinstitutionen, die ausschließlich Verfahren administrieren, von der Einstufung als Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen auszunehmen seien. Da Schiedsinstitutionen keine Entscheidungen über den Streitgegenstand treffen, sollte eine entsprechende Einordnung nach Auffassung der Unterzeichner vielmehr Schiedsgerichte betreffen, soweit diese KI bei ihrer entscheidenden Tätigkeit einsetzen. Die gemeinsame Stellungnahme wurde im Rahmen der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission übermittelt; die endgültigen Leitlinien sollen bis Ende 2026 verabschiedet werden.