- Das Tagegeld wird auf 300 € angehoben und deckt pauschal eine Vielzahl von geringwertigeren Auslagenposten ab.
- Die Übernachtungspauschale wird angehoben auf 250 € und auch der Höchstbetrag gegen Beleg wird erhöht. Übernachtungen im Hotel, in dem der Termin des Schiedsverfahrens stattfindet, werden in jedem Fall erstattet.
- Post- und Kurierkosten werden durch einen Pauschalbetrag abgegolten.
Die überarbeiteten Richtlinien treten am 15. Dezember 2025 in Kraft. Sie gelten für Schiedsverfahren, die ab diesem Datum beginnen.
Zu den Richtlinien für die Erstattung von Auslagen der Schiedsrichter