DIS-Schiedsgerichtsordnung

1. Januar 2023

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Beschluss des DIS-Vorstands vom 28.12.2022 zur Wahrnehmung von Aufgaben im Case Management

1. Abweichend von Art. 7.1 der Geschäftsordnung (Anlage 1 zur DIS-Schiedsgerichtsordnung 2018) werden die Schiedsverfahren im DIS-Sekretariat bis auf Weiteres vom Case-Management-Team der DIS unter Leitung des Leiters Case Management administriert.

2. Für Schiedsverfahren, an denen die Siemens Energy Global GmbH & Co. KG beteiligt ist, gelten vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024 die nachfolgenden Regelungen. Professor Dr. Karl-Heinz Böckstiegel nimmt als Ehrenvorsitzender die Aufgaben des DIS-Generalsekretärs nach der DIS-Schiedsgerichtsordnung und die Aufgaben der Geschäftsführung nach § 14 Abs. 2 und 7 der DIS-Satzung wahr. Der Ehrenvorsitzende ist bei Vorschlägen an den Ernennungsausschuss nicht an Weisungen gebunden. Dr. Ramona Schardt ist als DIS-Generalsekretärin auch im Übrigen von der inhaltlichen Befassung mit den Verfahren ausgeschlossen. Die Siemens Energy Global GmbH & Co. KG ist an einem Verfahren beteiligt, wenn sie oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen (§ 15 AktG) Partei, Streitverkündete oder Betroffene ist oder von einer Partei für die Erweiterung der Konfliktprüfung der Schiedsrichter nach Art. 9 der DIS-Schiedsgerichtsordnung genannt wird. Die Regelungen dieser Ziffer gelten für Verfahren nach anderen Verfahrensordnungen der DIS entsprechend.

3. Der Beschluss des DIS-Vorstands vom 20.04.2022 zur Wahrnehmung von Aufgaben im Case Management tritt mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft.

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